- Ausländerkonten
- Konten von ⇡ Gebietsfremden bei Geldinstituten im Wirtschaftsgebiet. A. dürfen uneingeschränkt in Euro oder in ausländischen Währungen geführt werden. Die Konten und die darüber laufenden Zahlungen unterliegen nach der AWV einer Meldepflicht. Gemäß § 23 I AWG können kontobezogene Vorgänge einer Genehmigungspflicht oder auch einem Verbot unterworfen werden.- Gegensatz: ⇡ Auslandskonten.
Lexikon der Economics. 2013.