Ausländerkonten

Ausländerkonten
Konten von  Gebietsfremden bei Geldinstituten im Wirtschaftsgebiet. A. dürfen uneingeschränkt in Euro oder in ausländischen Währungen geführt werden. Die Konten und die darüber laufenden Zahlungen unterliegen nach der AWV einer Meldepflicht. Gemäß § 23 I AWG können kontobezogene Vorgänge einer Genehmigungspflicht oder auch einem Verbot unterworfen werden.
- Gegensatz:  Auslandskonten.

Lexikon der Economics. 2013.

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